NI bietet von der Anwendungsentwicklung bis hin zur Systembereitstellung und der Fehlersuche verschiedene Optionen zur Lizenzierung an. Auf dieser Seite finden Sie Definitionen für die mit NI-Softwarelizenzrichtlinien verbundenen Begriffe. Alle Definitionen unterliegen den Bestimmungen der Allgemeinen Software-Lizenzvereinbarung von NI.
Weitere Informationen zu diesen Nutzungskategorien finden Sie unter Auswahl der richtigen NI-Softwarelizenz.
ENTWICKLUNGSLIZENZ
Eine Entwicklungslizenz wird bei der Erstellung neuer Anwendungen und Programme verwendet. Diese Option kann als Einzelplatzlizenz oder im Rahmen eines Mehrplatzlizenzvertrags erworben werden: entweder als Volumenlizenzvertrag (VLA) oder als Enterprise-Vereinbarung (EA). In dieser Lizenzkategorie ist eine Ausnahme für den Heimgebrauch enthalten, welche die Installation und Aktivierung der Software auf einem Heimcomputer erlaubt.
ZIELSYSTEMLIZENZ
Für den Vertrieb von Anwendungen, die mit einem bestimmten Softwareprodukt entwickelt wurden, ist eine Zielsystemlizenz erforderlich. Für jedes Zielsystem, auf dem die Anwendung ausgeführt werden soll, muss eine Zielsystemlizenz erworben werden. Diese Option kann als Einzelplatzlizenz, im Rahmen eines VLA oder im Rahmen einer EA erworben werden. Im Rahmen dieser Lizenzkategorie gibt es keine Ausnahme für den Heimgebrauch.
Weitere Informationen darüber, welche Softwareprodukte Zielsystemlizenzen enthalten, finden Sie unter Zielsystem- und Fehlersuchlizenzen für NI-Software.
FEHLERSUCHLIZENZ
Eine Fehlersuchlizenz für ein bestimmtes Softwareprodukt berechtigt zur Installation dieser Software auf einem Computer. Sie sind nur berechtigt, die Software zu verwenden, um Probleme in einer Anwendung oder einem System zu beheben, die bereits mit einer Entwicklerlizenz erstellt wurden. Diese Option kann als Einzelplatzlizenz oder im Rahmen einer VLA gekauft werden. Im Rahmen dieser Lizenzkategorie gibt es keine Ausnahme für den Heimgebrauch.
Weitere Informationen darüber, welche Softwareprodukte Fehlersuchlizenzen enthalten, finden Sie unter Zielsystem- und Fehlersuchlizenzen für NI-Software.
NICHT-PARALLELE LIZENZ
Softwarelizenzen werden bestimmten Benutzern oder Computern an bestimmten Standorten zugeteilt. Die Anzahl der zugeteilten Lizenzen darf die Anzahl der gekauften nicht-parallelen Einzellizenzen nicht überschreiten. Diese Option kann als Einzelplatzlizenz oder im Rahmen einer VLA gekauft werden. Die Nutzung der Lizenz ist auf Nord- und Südamerika, Europa oder Asien beschränkt und lässt sich nicht transkontinental übertragen. Es gibt zwei nicht-parallele Lizenztypen: benutzerbasierte und computerbasierte Lizenzen.
PARALLELE LIZENZ
Software, die auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern an bestimmten Standorten installiert ist, wenn nicht mehr als X Instanzen der Software zu einem bestimmten Zeitpunkt in Gebrauch sind, wobei X der Anzahl der gekauften parallelen Einzellizenzen entspricht. Dieser Lizenztyp kann nur im Rahmen eines VLA oder einer EA erworben werden. Es gibt zwei parallele Lizenztypen: verwaltete und nicht verwaltete Lizenzen.
UNBEFRISTETE LIZENZ
Eine unbefristete Lizenz bedeutet, dass die gekaufte Softwareversion immer weiter genutzt werden kann. NI-Softwarelizenzen bieten Zugang zu einem Software-Servicevertrag von NI. Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Software-Services. Diese Vorteile sind im ersten Jahr der unbefristeten Lizenzen enthalten. Nach dem ersten Jahr ist der Software-Service jährlich erneuerbar. Auch wenn Sie sich nicht für den Software-Service anmelden, arbeitet Ihre Software weiterhin mit der derzeit von Ihnen installierten Version.
ABONNEMENTLIZENZ
Abonnementsoftwarelizenzen bieten Ihnen die gleichen Vorteile wie unbefristete Software. Sie müssen aber Ihr Abonnement erneuern, um die Software weiterhin nutzen zu können. Wenn Sie Ihr Abonnement verlängern, können Sie weiterhin die Vorteile Ihres Software-Servicevertrags von NI nutzen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Software-Services.
Eine Einzelplatzsoftwarelizenz kann eine Entwicklungs-, Fehlersuch- oder Zielsystemlizenz sein und ist in der Regel eine benutzerbasierte und nicht-parallele Lizenz. Bei Fragen zur Aktivierung Ihrer Software können Sie auf dieses Dokument zurückgreifen.
Volumenlizenzen werden in der Regel über einen Lizenzserver verwaltet und können Entwicklungs-, Zielsystem- und Fehlersuchlizenzen sowie Lizenzen für die parallele und nicht-parallele Nutzung umfassen. Die Endnutzeraktivierungen werden vom Softwareadministrator Ihrer Volumenlizenz vorgenommen. Bei Fragen zur Konfiguration eines Lizenzservers können Sie die VLM-Erste-Schritte-Anleitung zurate ziehen. Wenn Sie aus der Ferne arbeiten und Ihre Lizenz eine Ausnahme für den Heimgebrauch enthält, können Sie eine netzexterne Lizenz oder Hauslizenz verwenden.
Wenden Sie sich an einen NI-Mitarbeiter, wenn Sie Fragen haben oder bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Lizenzoptionen unterstützt werden möchten.