Counter/Timer bieten präzise Ereignis- und Timing-Messungen. Sie unterstützen Tasks wie Quadratur-Encoder-Überwachung, Ereigniszählung, Frequenz- und Periodenmessung, Impuls- und Impulsfolgenerzeugung sowie Signalverschiebungsmessung. Diese Funktionen sind für Motorsteuerung, Synchronisation und Hochgeschwindigkeitsanwendungen für digitales Timing unerlässlich und arbeiten oft zusammen mit Digital-I/O für Tasks, die das Erzeugen oder Lesen digitaler Signale neben Timing-Operationen erfordern.
NI Counter/Timer bieten Optionen zur Kanal-zu-Kanal-Isolierung von digitalen Signalen mit höherer Spannung.
Einige NI Counter/Timer verfügen über einen integrierten Präzisionsoszillator für Messungen mit höherer Auflösung.
Alle Counter/Timer-Hardware von NI wird mit dem NI-DAQ™mx-Treiber programmiert, der APIs für NI LabVIEW und andere textbasierte Programmiersprachen enthält. Astronix-Hardware verwendet einen eigenen Treiber.
Alle Counter/Timer von NI können auch mit NI FlexLogger für die Datenaufzeichnung und Visualisierung ohne Programmierung verwendet werden.
Ein Zähler misst diskrete Ereignisse durch Inkrementieren oder Dekrementieren mit jedem Signal. Ein Zähler könnte beispielsweise verfolgen, wie oft ein Sensor ausgelöst wird. Ein Timer misst die verstrichene Zeit zwischen Ereignissen oder in einem definierten Intervall. In diesem Beispiel können Sie einen Timer verwenden, um die Zeitspanne zwischen Sensorauslösungen zu bestimmen.
Ja, Counter/Timer können beide Aufgaben ausführen, da sie dieselben Hardwareressourcen zum Zählen von Impulsen und zum Messen von Zeitintervallen verwenden. Diese Doppelfunktion reduziert Komplexität und Kosten, da keine separaten Module in Ihrem Testsystem erforderlich sind.
Bei der Auswahl eines Zählers sollten Ingenieure zunächst die Art des zu messenden Signals berücksichtigen, wie digitale Impulse, Encoder-Signale oder Frequenzeingänge. Sie sollten die maximale Zählrate überprüfen, um sicherzustellen, dass das Gerät die Geschwindigkeit der Anwendung verarbeiten kann, und die Auflösung auf den erforderlichen Detailgrad überprüfen. Hardwarefunktionen wie Entprellfilter helfen beim Verwalten von verrauschten Signalen, während die Richtungssteuerung für Anwendungen, die eine Auf-/Abwärtszählung erfordern, unerlässlich ist. Schließlich sollten Ingenieure Integrationsoptionen prüfen: Unterstützt der Zähler den notwendigen Bus oder die erforderliche Schnittstelle und kann er mit anderen Messungen im System synchronisiert werden?
Bei der Auswahl eines Timers sollten Anwender zunächst die Timing-Anforderungen ihrer Anwendung ermitteln, wie z. B. das Messen der verstrichenen Zeit, das Erzeugen von Verzögerungen oder das Erzeugen periodischer Signale. Sie sollten die Auflösung und Genauigkeit evaluieren, um sicherzustellen, dass der Timer die Präzisionsanforderungen erfüllt, und den Bereich der unterstützten Intervalle für kurze und lange Zeiträume bestätigen. Funktionen wie Hardware-Triggerung, Synchronisation und programmierbare Modi sind wertvoll für Anwendungen, die eine Koordinierung mit anderen Messungen oder Ereignissen erfordern. Schließlich sollten Anwender prüfen, ob der Timer in ihre Systemarchitektur integriert werden kann und die notwendigen Schnittstellen für einen nahtlosen Betrieb unterstützt.
Zähler und Timer von NI bieten Anwendern Präzision, Flexibilität und nahtlose Integration für Mess- und Regelanwendungen. Sie basieren auf leistungsstarker Hardware und ermöglichen präzise Ereigniszählung und Timing mit Funktionen wie hochauflösender Messung, Hardware-Triggerung und Synchronisation über mehrere Kanäle. Der modulare Aufbau von Zählern und Timern von NI ermöglicht es ihnen, zusammen mit anderen I/O in einem einzigen System zu arbeiten, wodurch die Komplexität minimiert und die Skalierbarkeit verbessert wird. In Kombination mit NI-Software-Tools erhalten Anwender eine intuitive Konfiguration, erweiterte Analysen und zuverlässige Leistung für alles von einfacher Ereignisverfolgung bis hin zu komplexen Automatisierungsaufgaben.
Ein NI Partner ist ein von NI unabhängiges Unternehmen, das keine Agentur- oder Joint-Venture-Beziehungen unterhält und nicht Teil einer Geschäftsverbindung mit NI ist.